Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur Barrierefreiheit auf dieser Webseite.
(Erstellt am 28.09.2023 - aktualisiert am 14.11.2025)
Die Website steht im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 sowie § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) periodisch vorgenommenen Bewertung. Grundlage für die zu prüfenden technischen Anforderungen bildet das Behindertengleichstellungsgesetzes NRW, die Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) sowie die maßgebliche europarechtliche harmonisierte Norm EN 301 549.
Die konkrete Ausgestaltung des Prüfverfahrens sind dem Durchführungsbeschluss 2018/1524 zu der EU-Richtlinie 2016/2102 zu entnehmen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei:
- Es sind nicht alle Informationsgrafiken mit adäquaten Textalternativen versehen.
- Auf einzelnen Seiten sind untergeordnete Überschriften nicht mit einem untergeordneten Überschriftengrad ausgezeichnet.
- Ältere Videos sind teilweise ohne zuschaltbare Untertitel.
- Ältere Datentabellen sind eventuell nicht korrekt gegliedert.
- Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular auf dieser Website.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
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Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Stabsbereich Inklusion und Kommunales
48133 Münster
Tel: 0251-5915151
Feedback in Gebärdensprache
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www2.lwl.org/de/LWL/portal/kontakt/servicetelefon-dgs-und-schrift/
Schlichtungsverfahren / Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage unzufrieden sein und ist eine Klärung mit dem Betreiber der Website oder mobilen Anwendung nicht möglich, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
- Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen:
- Oder senden Sie eine E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen:
- Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik